Wilhelm-Busch-Schule / Hofheim

Informationen für Eltern und Elternbeiräte der Wilhelm-Busch-Schule

Auf dieser Seite möchten wir Eltern von SchülerInnen an der Wilhelm-Busch-Schule nützliche Informationen und Hlfsmittel zur Verfügung stellen.

 

Krankheit / Abwesenheiten

Bitte informieren Sie rechtzeitig das Sekretariat über Abwesenheiten / Krankheiten Ihres Kindes.

 

Ihre Mitarbeit an der Schule

Vielleicht von Interesse ist, welche Möglichkeiten der Mitarbeit an der Wilhelm-Busch-Schule sich für Eltern bieten. Dies ist generell in zwei Ebenen möglich:

Gremien

In den verschiedenen Gremien der Schule sind wir immer auf Mitarbeit und Engagement von Eltern angewiesen.

Punktuelle Unterstützungsmöglichkeiten:

Aber auch außerhalb dieser Gremien können Sie als Eltern an der Schule aktiv werden und helfen. Sprechen Sie uns an! 

Wir werden Sie bei den verschiedenen Schulveranstaltungen auch ansprechen und um Ihre Unterstützung bitten. Diese veranstaltungen leben zum großen teil auch von der Unterstützung aller!

 

Weitere Informationen

Und generell gibt es natürlich Informationen verschiedener Elternorganisationen, beispielsweise

die Rundschreiben des Landeselternbeirates Hessen,

die Ausgaben von "Wir Eltern" des Hessischen Elternvereins

oder auch die Elternbriefe des Hessischen Kultusministeriums.

 

Für Elternbeiräte

Alle 2 Jahre stehen für die Klassen Wahlen der Klassenelternbeiräte an.

Manches Elternteil wird vielleicht dadurch abgeschreckt, sich für diese wichtige Funktion zur Wahl zu stellen, daß er/sie noch nicht über die Aufgaben des Klassenelternbeirates Bescheid weiß.

Daher hier eine kurze Übersicht darüber,  woraus die Funktion und der Aufgabenbereich  eines Klassenelternbeirates besteht:

 

§107 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) sagt das Folgende und weist damit auf die vordringlichsten Aufgaben der Klassenelternbeiräte hin:

(1) In der Klassenelternschaft sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule erörtert werden. Die Klassenelternschaft kann Vorschläge für die Tagesordnung der Sitzungen des Schulelternbeirates machen.

(2) Die Klassenelternschaft wird vom Klassenelternbeirat nach Bedarf, mindestens jedoch einmal in jedem Schulhalbjahr einberufen; sie ist einzuberufen, wenn ein Fünftel der Eltern, die Schulleiterin oder der Schulleiter, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer oder die oder der Vorsitzende des Schulelternbeirates es unter Angabe der zu beratenden Gegenstände verlangt

(3) An den Versammlungen der Klassenelternschaft nimmt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer teil. Den übrigen Lehrerinnen und Lehrern der Klassen sowie der Schulleiterin oder dem Schulleiter steht die Teilnahme frei. Einmal jährlich sollen sie an einer Sitzung der Klassenelternschaft teilnehmen, auf Antrag eines Viertels der Klassenelternschaft sind sie zur Teilnahme verpflichtet. Der Klassenelternbeirat kann im Einvernehmen mit der Klassenelternschaft weitere Persionen einladen; die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler sollen eingeladen werden. Die Klassenelternschaft kann aus besonderen Gründen allein beraten

Klassenelternbeiräte organisieren also die Elternabende in ihrer Klasse, im Halbjahr soll es mindestens einer sein. An diesen Elternabenden sollen alle die Themen besprochen und ggf. entschieden werden, die für das Zusammenleben der SchülerInnen in der Klasse und für die Arbeit wesentlich sind.

Termine sind mit dem/r jeweiligen KlassenlehrerIn abzusprechen. Es bietet sich an, die LehrerInnen der Klasse zu den Elternabenden einzuladen, insbesondere den/die stellvertretende/n KlassenlehrerIn; Klassen-externe Personen können eingeladen werden, wenn es für ein spezielles Thema sinnvoll erscheint.

Die Klassen können über den Klassenelternbeirat Anliegen und Themen auch an den Schulelternbeirat adressieren.

Die Klassenelternbeiräte aller Klassen bilden zusammen den Schulelternbeirat (dessen Aufgaben sind in §110 bis 112 HSchG dargelegt), die einzelnen Klassenelternbeiräte vertreten also die Eltern ihrer Klassen im Schulelternbeirat. Dies beinhaltet auch, daß der Schulelternbeirat über die Klasseneltern-beiräte Wünsche und Vorschläge an die Klassen-Eltern herantragen kann.

Neben diesen formalen Aufgaben läßt der Auftrag der Klassen-Elternvertretung Raum für vielfältiges Engagement, beispielsweise als Vermittler bei Konflikten zwischen Klasse und Lehrern oder bei der Organisation Klassen-individueller Veranstaltungen.

"Über Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, haben die Elternvertreterinnen und -vertreter auch nach Beendigung ihrer Amtszeit Verschwiegenheit zu wahren." (§101 HSchG)

Elternvertreterinnen und -vertreter sind ehrenamtlich tätig (§104 HSchG).

Weitere Informationen beim Hessischen Kultusministerium (über die Volltextsuche: "Elternabend").